Ein Netzwerk ist nur so stark wie seine Mitglieder, die das Netz bilden und es tragen. Offene Jugendarbeit ist vielfältig, bunt – wir wollen die Jugendarbeit in OÖ vernetzten, stärken und fördern.

Für eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft fallen weder Beitrittsgebühren noch Mitgliedsbeiträge an.

Ordentliche Mitglieder können juristische Personen werden, die im Sinne des Vereinszwecks mit ihren Angeboten im Kontext der Offenen Jugendarbeit überparteilich und überkonfessionell tätig sind.

Folgende juristische Personen können die ordentliche Mitgliedschaft im Verein beantragen:

  • Träger von Einrichtungen bzw. Angeboten der Offenen Jugendarbeit
  • Mitglieder können auch organisatorische Einheiten werden, die zwar nicht selbst Rechtspersönlichkeit haben, da deren Träger (wie im Fall von Jugendzentren/Streetworkstellen) beispielsweise eine Gemeinde/ein Magistrat ist, die aber über hinreichende organisatorische Selbstständigkeit verfügen und die daher in der Lage sind, Träger von Mitgliedschaftsrechten und -pflichten im Rahmen dieser zu sein. In einem solchen Fall ist mit dem Träger abzuklären, wer gegenüber dem Verein als Vertreter in auftritt.

Außerordentliche Mitglieder können folgende juristische Personen sein: Einrichtungen im Handlungsfeld der Offenen Jugendarbeit, die ihren Sitz nicht in Oberösterreich haben, Juristische Personen, die als Partnerorganisation aus angrenzenden Handlungsfeldern den Verein und seine Tätigkeiten unterstützen, Dachverbände bzw. Vernetzungsstellen bzw. Fachstellen der Offenen Jugendarbeit.

Fördernde Mitglieder können Personen werden, die durch ihre finanziellen Zuwendungen den Vereinszweck unterstützen.

Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein dazu ernannt werden.

  1. Suche das passende Antragsformular heraus
  2. Fülle alle notwendigen Felder vollständig aus
  3. Schicke das unterzeichnete Antragsformular per Email (als Scan) an office@ooeja.at